Häufige Fragen

Darf ich im Jenischpark grillen?

Es gibt im Jenischpark keinen offiziellen Grillplatz. Außerhalb des Naturschutzgebietes und den nach §30 geschützten Biotopen ist das Grillen zu Privatzwecken wie in allen Altonaer Parks nicht verboten. Es dürfen allerdings keine Schäden in der Parkanlage entstehen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Parkbesucher. Müll, Kohle und Asche unbedingt wieder mitnehmen und Brennholz nicht aus dem Park entnehmen. Um den Rasen zu schonen, bitte ausreichend hochbeinige Grillgeräte verwenden. Offizielle Grillplätze finden Sie im Waldpark Marienhöhe oder im Volkspark.

Darf ich ein privates Fest oder meine Hochzeit im Jenischpark feiern?

Zum Spielen und Picknicken ist besonders die große Hauswiese südlich des Jenisch Hauses geeignet. Das Aufstellen von Tischen, Bänken und Zelten sowie das Befahren der Parkanlage mit Fahrzeugen sind nicht erlaubt.

Für kleinere Feiern stellt der Verein gegen eine Nutzungsgebühr das Parkwärterhaus am Kaisertor zur Verfügung. An einer langen Tafel finden bis zu 24 Gäste Platz. Es gibt eine kleine Teeküche, der Vorraum eignet sich zum Aufbau eines Büffets. Kaffeegeschirr ist vorhanden. Informationen zu Terminen und Kosten erhalten Sie bei Antje Bollmann, Tel. 040-880 1684, E-mail: ap.bollmann@web.de oder Elke Beckmann, Tel. 040-829744, E-mail: Dr.Frank.Beckmann@t-online.de

Sind Veranstaltungen im Jenischpark möglich?

Für Veranstaltungen ist eine schriftliche Anfrage oder Antrag an die Sondernutzungszentrale zu stellen:

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona/Technisches Rathaus
Servicezentrum Sondernutzung
Jessenstraße 1-3
22767 Hamburg
Fax: +49 40-42811 6239
Mail:

Darf ich im Park kommerzielle Film- oder Fotoaufnahmen machen?

Für dieses Vorhaben ist eine schriftliche Anfrage oder Antrag an die Sondernutzungszentrale zu stellen:

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona/Technisches Rathaus
Servicezentrum Sondernutzung
Jessenstraße 1-3
22767 Hamburg
Fax: +49 40-42811 6239
Mail:

Dürfen Hunde im Park frei laufen?

Leider nein. Hunde müssen in allen öffentlichen Parkanlagen Hamburgs grundsätzlich angeleint werden. Zum Austoben hat das Bezirksamt „Hundesauslaufflächen“ ausgewiesen. Eine große Auslaufwiese findet sich im Südosten des Jenischparks.

Wer ist für die Pflege des Jenischparks zuständig?

Die Pflege des Parks wird vom Bezirksamt Altona durchgeführt. Zuständig ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Abteilung Stadtgrün. Die Pflege richtet sich nach einem Parkpflegewerk.

Ansprechpartner:
Hans-Peter Schiffer

Abteilung Stadtgrün
Telefon: +49 40-428 11 6124
E-mail:

Warum werden alte Bäume gefällt?

Leider erreichen viele der alten Bäume des Jenischparks das Ende ihrer vitalen Zeit. Sie sind von Pilzen befallen oder haben bereits einen Blitzschaden oder Windbruch erlitten. Stehen solche geschädigten Bäume an Wegen oder in der Nähe von Gebäuden und besteht eine Gefährdung für die Parkbesucher, müssen diese ggf. zur Herstellung der Verkehrssicherheit gefällt werden. Soweit es fachlich und finanziell möglich ist, führt das Bezirksamt baumpflegerische Maßnahmen zum Erhalt dieser Bäume durch. In den letzten Jahren wurden verstärkt Solitärbäume nachgepflanzt.

Warum werden Gehölze entfernt oder aufgelichtet?

Junge Gehölze haben sich in den letzten Jahrzehnten an einigen Stellen ausgebreitet. Um die ursprüngliche Struktur des historischen Parks mit seinen Blickachsen zu erhalten und wiederherzustellen, aber auch um geschützten Biotope wie Teichen, Bächen oder Feuchtwiesen mehr Licht zu bieten, werden an einigen Stellen Gehölze entfernt oder zurückgeschnitten.

Raupenfahrzeuge im Flottbektal?

Die Feuchtwiesen im Flottbektal müssen zum Erhalt seltener Wiesenpflanzen und um einer unerwünschten Verschilfung entgegen zu treten, zweimal im Jahr gemäht werden. Um den feuchten, weichen Boden befahren zu können, werden Spezialmähgeräte mit Raupenfahrwerken eingesetzt. Die Maschinen haben einen geringen Bodendruck von 30-40 g/cm². Hierdurch werden weniger Schäden (Bodenverdichtung) verursacht als bei herkömmlichen Pflegegeräten.

Hat die Denkmalpflege Vorrang vor dem Naturschutz?

Nicht unbedingt. Im Naturschutzgebiet Flottbektal und den nach §30 HambNschG geschützten Biotopen hat die Natur absoluten Vorrang. In der übrigen Parkanlage muss zwischen den Belangen des Denkmalschutzes, der Erholungsnutzung und des Naturschutzes abgewogen werden.

Wie kann ich für den Park spenden?

Wenn Sie etwas für den Erhalt und die Aufwertung des Jenischparks beisteuern möchten, setzen Sie sich gern mit dem Verein der Freunde des Jenischparks e.V. in Verbindung. Gemeinsam finden wir sicher ein geeignetes Projekt.